Abtretung von Rechtsansprüchen der Masse

Folgender Antrag wird den Gläubigern der SkyWork Airlines AG auf dem Publikationsweg unterbreitet (Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 17.08.2022), da die Kosten des Versands eines Zirkularschreibens in keinem Verhältnis zur erwarteten Dividende der abzutretenden Forderung stehen.

Ausgangslage

Die Konkursmasse der SkyWork Airlines AG, vertreten durch das Konkursamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, hat im Konkursverfahren über einen Darlehensgeber eine Forderung über CHF 295'839.70 angemeldet. Es handelt sich um eine Forderung aus Anfechtungsansprüchen im Sinne von Art. 285 ff. SchKG für erhaltene Zinszahlungen aus Darlehen ab Gewährung des Rangrücktritts bzw. ab Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Überschuldung der SkyWork Airlines AG.

Das Konkursverfahren über die SkyWork Airlines AG kann demnächst abgeschlossen werden. Im Konkursverfahren über den Darlehensgeber wird voraussichtlich nur eine tiefe einstellige Dividende resultieren. Im Weiteren steht heute nicht fest, wann mit dem Abschluss des Konkursverfahrens über den Darlehensgeber gerechnet werden kann. Unter diesen Umständen machen das Zuwarten und die Verfolgung dieser Forderungen wenig Sinn und es steht im Interesse der Gläubiger der SkyWork Airlines AG, dass das Verfahren zügig abgerechnet und die Konkursdividende ausbezahlt werden können.

Unter Berücksichtigung der gegebenen Sach-, Rechts- und Kostenlage stellen wir den Gläubigern der SkyWork Airlines AG deshalb folgenden

Antrag

Es sei namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Darlehensgeber aus Anfechtungsansprüchen zu verzichten, und es seien diese Rechte den Gläubigern gemäss Art. 260 SchKG zu überlassen.

Sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis zum 6. September 2022 bei der Konkursverwaltung schriftlich opponiert, gilt dieser Antrag als zum Beschluss erhoben. Stillschweigen gilt als Zu­stimmung (BGE 136 III 538).

Begehren um Abtretung der Forderung aus Anfechtungsansprüchen sind ebenfalls bis zum 6. September 2022 schriftlich bei der Konkursverwaltung zu stellen.

Die vorhandenen Akten können nach telefonischer Voranmeldung (+41 31 636 85 59) beim Konkursamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, eingesehen werden.

Bei Fragen oder für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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