Auflage des Kollokationsplans im Herbst

Die Covid-19-Pandemie zwang das Konkursamt dazu, die Auflage des Kollokationsplans aufgrund der diesbezüglichen regulatorischen Anordnungen zu verschieben. Die meisten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Konkursamts arbeiteten bis vor den Sommerferien im Home-Office. Im Weiteren mussten für die Auflage notwendige Besprechungen mit mehreren Personen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Unterdessen ist die Erstellung des Kollokationsplans nahezu abgeschlossen. Letzte Abklärungen bei Gläubigern sowie Prüfungen aufgrund der Komplexität des Verfahrens sind in Bearbeitung und werden demnächst abgeschlossen.

Die Konkursverwaltung plant den Kollokationsplan im Verlauf des Herbstes aufzulegen. Die Auflage wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) sowie im Amtsblatt des Kantons Bern publiziert. Selbstverständlich wird die Auflage auch auf dieser Website bekannt gemacht.

Zudem wird den Gläubigern, deren Forderung ganz oder teilweise abgewiesen wird, eine Spezialanzeige per Post zugestellt.

Für Informationen über den aktuellen Stand des Verfahrens wird weiterhin die regelmässige Konsultation der Website empfohlen.

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