Auflage des Kollokationsplans verschoben

Wie wir in unserer letzten Mitteilung vom 20. Januar 2020 angekündigt haben, ist die Konkursverwaltung momentan daran, den Kollokationsplan – i.e. eine Liste der zugelassenen Forderungen – zu erstellen. Aufgrund der durch den Bundesrat am 16. März 2020 angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie, wird der Kollokationsplan der SkyWork den Gläubigern nicht wie angekündigt im April 2020 zur Einsicht aufgelegt. Die Auflage des Kollokationsplans wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und ist von der Entwicklung der COVID-19-Epidemie bzw. von den durch die Behörden in diesem Zusammenhang angeordneten Massnahmen abhängig.

Die Konkursverwaltung bittet die Gläubiger um Verständnis. Für Informationen über den aktuellen Stand des Verfahrens empfehlen wir weiterhin die regelmässige Konsultation dieser Website.

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