Auflage des Nachtrags zum Kollokationsplan

Der Kollokationsplan wurde den Gläubigern im November 2020 zur Einsichtnahme aufgelegt.

Der Entscheid über eine Forderung eines vormaligen Organs der SkyWork Airlines AG wurde dabei aber ausgesetzt, da nicht klar war, ob dessen Forderung mit Schadens- und Verantwortlichkeitsansprüchen verrechnet werden konnte. Die Schadens- und Verantwortlichkeitsansprüche wurden den Gläubigern nach der Auflage des Kollokationsplans mittels Zirkular vom 24. März 2021 zur Abtretung im Sinne von Art. 260 SchKG angeboten. Ein Gläubiger liess sich die Ansprüche abtreten, hat diese aber in der Folge nicht weiterverfolgt, womit sie erledigt sind. Dementsprechend werden nun nachträglich die ausgesetzte Forderung sowie eine weitere Forderung in Klasse 3 kolloziert.

Mit Publikation vom 17. August 2022 wird der Nachtrag zum Kollokationsplan vom November 2020 aufgelegt. Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern bis am 6. September 2022 beim Konkursamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, zur Einsicht auf. Er kann zudem im passwortgeschützten Bereich "Kollokationsplan und Inventar" eingesehen werden. Das Passwort für die Öffnung der Dokumente wurde den Gläubigern mit Schreiben vom 3. November 2020 sowie in den Zirkularschreiben vom 24. März 2021 und 16. November 2021 mitgeteilt.

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