Kollokationsplan in Vorbereitung

Die Konkursverwaltung ist momentan daran, den Kollokationsplan – i.e. eine Liste der zugelassenen Forderungen – zu erstellen. Darin wird detailliert festgehalten, welche Forderungen in welchem Rang anerkannt oder abgewiesen werden. Wegen der Komplexität des Verfahrens und der hohen Anzahl der Gläubiger (rund 1’000) nimmt die Beurteilung der Forderungen sowie die Erstellung des Kollokationsplanes viel Zeit in Anspruch. Der Kollokationsplan wird voraussichtlich im April 2020 fertiggestellt und den Gläubigern zur Einsicht aufgelegt. Die Auflage muss publiziert werden. Zusätzlich erhält jeder Gläubiger, dessen Forderung im Kollokationsplan ganz oder teilweise abgewiesen wird, eine Spezialverfügung zugestellt. Die Gläubiger haben dann das Recht, innert 20 Tagen nach der Publikation der Auflage Klage gegen den Kollokationsplan (sog. Kollokationsklage) zu erheben. Die Konkursverwaltung wird die Gläubiger bei der Auflage des Kollokationsplans detailliert über ihre Rechte informieren. Die Konkursverwaltung wird zu gegebener Zeit eine erste Schätzung der zu erwartenden Konkursdividende mitteilen, sobald der Kollokationsplan erstellt worden ist.

Das Konkursverfahren der SkyWork Airlines AG stellt ein umfangreiches Verfahren dar, dessen Abwicklung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Konkursverwaltung bittet die Gläubiger dafür um Verständnis. Für Informationen über den aktuellen Stand des Verfahrens, wird empfohlen, diese Website regelmässig zu konsultieren.

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