Kollokationsplan der SkyWork Airlines AG aufgelegt

Das Konkursamt Bern-Mittelland legt vom 5. bis zum 24. November 2020 den Kollokationsplan der SkyWork Airlines AG auf.

Im Rahmen des Schuldenrufes haben insgesamt über 1’000 Gläubiger Forderungen von total rund CHF 26,4 Mio. angemeldet.

Von diesen angemeldeten Forderungen werden im Rahmen des Kollokationsplans rund CHF 17,5 Mio. abgewiesen. Zugelassen werden dagegen Forderungen von rund CHF 18,9 Mio. Darunter fällt eine Forderung von CHF 10 Mio., die in der 3. Klasse abgewiesen, aber als Nachrangforderung zugelassen worden ist. In der 1. und 2. Klasse werden rund CHF 1,8 Mio. zugelassen und in der 3. Klasse rund CHF 7,1 Mio.

Aus der Verwertung der Masse der SkyWork Airlines AG ergeben sich nach Abzug der Kosten für das Konkursverfahren im Hinblick auf die Verteilung an die Gläubiger Aktiven von rund CHF 2,36 Mio.

Die zugelassenen Gläubiger der 1. und 2. Klasse können somit eine volle Deckung für ihre Forderungen erwarten. Die voraussichtliche Konkursdividende für die Gläubiger der 3. Klasse wird sich aus heutiger Sicht auf ca. 7% belaufen.

Die Gläubiger der SkyWork Airlines AG erhalten in diesen Tagen ein ausführliches Zirkularschreiben mit detaillierten Hinweisen zum Kollokationsplan. Die Gläubiger, deren Forderungen ganz oder teilweise abgewiesen werden mussten, bekommen zudem per Einschreiben eine Spezialanzeige mit Rechtsmittelbelehrung.

Weitere Informationen über den Zeitplan zur Auszahlung der Guthaben an die Gläubiger und die Höhe der Auszahlungen erfolgen nach Eintritt der Rechtskraft des Kollokationsplans.

Aktuelle Hinweise und Informationen zum Konkursverfahren der SkyWork Airlines AG sind auch weiterhin auf der durch das Konkursamt aufgeschalteten Website www.skywork-konkurs.ch erhältlich.

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